Universitätsaugenklinik Rostock

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Spezialsprechstunden/Hornhauterkrankungen

Sprechstunde: Hornhaut (Keratoplastik)
verantworlich: Prof. Dr. med. Rudolf Guthoff / Dr. med Steffi Knappe

Spezialsprechstunde für Patienten mit Erkrankungen der Hornhaut (Kornea), bei denen eine Hornhauttransplantation (Keratoplastik) durchgeführt wurde.

 Die Untersuchungen erfolgen nach Terminvereinbarung unter (0381) 494 5299

und ausschließlich nach Überweisung durch den behandelnden Augenarzt.

 

Weitere Informationen:

Welche Funktion hat die Hornhaut? 

Die Hornhaut ist das optische Fenster des Auges, die wie ein Uhrglas in die Lederhaut (Sklera) eingefügt ist. Sie ist hochsensibel innerviert, was schon bei geringster Berührung den schützenden, reflektorischen Lidschluss bewirkt.
Die Klarheit und damit „Durchsichtigkeit“ der Hornhaut (Transparenz) kann durch eine Vielzahl von Faktoren (z.B. Narben und Infiltrate) beeinträchtigt werden.

Das wichtigste Untersuchungsinstrument für den Augenarzt, zur Beurteilung der Hornhaut, ist die Spaltlampe.  Daneben finden weitere Untersuchungsmethoden Anwendung, um die Morphologie und Funktion der Hornhaut zu beschreiben (z.B. Prüfung der Hornhautsensibilität, Messung der

Hornhautdicke [Pachymetrie] und -durchmesser, Bestimmung der Hornhauttopographie, Bestimmung der Endothelzellzahl).

 

Ursachen für Störungen der Hornhauttransparenz 

  1. Entzündungen aller Ursachen (bakteriell und virale Erkrankungen)

  2. Lidschlussdefekte, die zum Austrocknen der Hornhaut führen (z.B. Fazialisparese, Lähmung von Gesichtsnerven)

  3. Augenverletzungen mit nachfolgender Narbenbildung

  4. Kontaktlinsentrageprobleme

  5. Hornhautdystrophien und –degenerationen (z.B. Keratokonus, bandförmige Keratopathie, Fuchs’sche Hornhautdystrophie, bullöse Keratopathie)

 

 

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 Beispiele für eine eingetrübte Hornhaut

 

 

Die oben genannten Erkrankungen können zu einer dauerhaften Eintrübung der Hornhaut und somit

zu einer Sehminderung führen, die eine sehverbessernde Operation erforderlich machen. Zu den therapeutischen Hornhauteingriffen zählt die Übertragung einer Spenderhornhaut (Hornhauttransplantation bzw. Keratoplastik).

  

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Möglichkeiten der Keratoplastik

  • perforierende (durchgreifende) Keratoplastik
  • lamelläre (schichtweise) Keratoplastik

Die Indikation zur perforierenden Keratoplastik ist gegeben, wenn Narben, Degenerationen

bzw. Dystrophien zu einer Eintrübung der Hornhaut in ihrer gesamten Dicke führen.

Das Prinzip der perforierenden Keratoplastik besteht darin, die erkrankte Hornhaut des Empfängers,

durch eine alle Hornhautschichten umfassenden, klaren Spenderhornhautscheibe zu ersetzen.

Die transplantierte Hornhaut wird entweder mit einer fortlaufenden Naht oder mit Einzelknopfnähten fixiert.

Diese Form der Keratoplastik kann als sehverbessernde Operation (optische Keratoplastik) und

als Notfalleingriff bei einem verletzten, offenen (perforierten) Auge angewandt werden.

 

 

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Befund nach perforierender Keratoplastik mit zirkulärem Hornhautfaden

Befund nach perforierender Keratoplastik nach Hornhautfadenentfernung

 

 

Die lamelläre Keratoplastik kann nur bei oberflächlichen Hornhauttrübungen durchgeführt werden.

Die tiefen Schichten müssen hierzu intakt sein.

 

Wird eine Hornhauttransplantation erforderlich, so ist eine anschließende (postoperative) engmaschige

Nachsorge und intensive Therapie notwendig, um Komplikationen zu vermeiden.

 

Mögliche Komplikationen

  • Hornhauttransplantatabstoßungsreaktion mit Eintrübung der Hornhaut
  • Gefäßeinsprossungen
  • Infektion des Auges
 

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Zur postoperativen Verlaufskontrolle und zu rechtzeitigen Erkennung eventuell auftretender Komplikationen, bieten wir unseren Patienten die Möglichkeit an, sich in unserer

Keratoplastiksprechstunde (Sprechzeiten: Montag ab 13.30 Uhr nach Terminvereinbarung) vorzustellen.

Hier werden neben der allgemeinen Nachsorge auch Therapieschemata zur weiteren Behandlung besprochen.

 

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